Wird bei der Bundestagswahl der Bundeskanzler gewählt?
Die großen Volksparteien Deutschlands verwenden im Bundestagswahlkampf gerne den Slogan “Zweitstimme ist Kanzlerstimme”. Damit wird der Eindruck erweckt, als entscheide man im deutschen Zweistimmenwahlrecht mit der Zweitstimme über die Person des Bundeskanzlers. Das stimmt aber so nicht. Vereinfacht gesagt, entscheidet man mit der Erststimme darüber, welche Person des eigenen Wahlkreises in den Bundestag kommen soll. Mit der Zweitstimme hingegen entscheidet man über die Sitzverteilung im Bundestag – gemäß des Stimmenanteils der Zweitstimmen werden die Sitze im Bundestag auf die Parteien verteilt. Der Bundeskanzler selbst wird allerdings von den Bundestagsabgeordneten gewählt. Insofern hat die Zweitstimme nur einen indirekten Einfluss auf die Kanzlerwahl.

